AGB
Gut, wenn es im Zweifelsfall klare Regeln gibt. Allerdings setze ich (Exploredesign) alles daran, dass es gar nicht
erst zu Unstimmigkeiten kommt. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
als branchenüblich, mit Ausnahme der Nutzungsrechte und der Bereitstellung von Dateien:
Hier räumt Ihnen Exploredesign grundsätzlich mehr Rechte ein als allgemein üblich.
Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Auftragserteilung widersprochen wird.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder Exploredesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Exploredesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Exploredesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
- Exploredesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache und unbeschränkte Nutzungsrecht übertragen.„Unbeschränkt“ heißt, der Kunde hat das Recht, das Werk für alle seine Anfordernisse und alle Medien zu benutzen. „Einfach“ heißt, dass der Kunde nicht das exklusive Nutzungsrecht an dem Werk hat. Sofern Exploredesign nicht ausdrücklich im Vorfeld auf eine andere Verwendung hinweist, wird neben dem Kunden lediglich Exploredesign das Werk nutzen und zwar
- als Arbeitsbeispiel für die Referenzen
- Aufzählpunkt die Nutzung einzelner, nicht für den Kunden individualisierter Gestaltungselemente
- (z.B. Icons) für Exploredesigns allgemeine Vorlagenbilbiothek.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Vergütung
- Die Anfertigung von Entwürfen, Reinzeichnungen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Exploredesign für den Auftraggeber erbringt, sind ebenso wie die Einräumung von Nutzungsrechten kostenpflichtig. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung allein auf der Basis der anfallenden Arbeitsstunden und des im Angebot genannten Stundensatzes berechnet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
- Zeitpuffer — In meinen Angeboten kalkuliere ich einen gewissen Zeitaufwand für Änderungen und Korrekturwünsche stets mit ein. Erst wenn das doppelte dieses Puffers aufgebraucht ist, werde ich den darüber hinaus anfallenden Aufwand berechnen.
- Erstes Beratungsgespräch kostenlos — Unser erstes ausführliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort, im Exploredesign-Studio oder auch telefonisch ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Auch für spätere Projekte ist das erste Beratungsgespräch des Projekts kostenlos, sofern die Anfahrtskosten für Exploredesign höchstens ein Viertel des möglichen Auftragsumfangs betragen.
- Anfahrtskosten — Von der Erstberatung abgesehen ist jeder Zeitaufwand, auch die Anfahrt kostenpflichtig. Für die Anfahrt berechne ich aber nur den Zeitaufwand, den ich für die einfache Wegstracke benötige.
- Telefonische Beratung — Auch ein Telefongespräch im Rahmen eines Auftrags bedeutet Arbeitsaufwand. Immer wenn wir länger als etwa 15 Minuten am Tag telefonieren, werde ich diesen Aufwand berechnen.
Fälligkeit der Vergütung
- Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Exploredesign hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ein Drittel nach Ablieferung
Auslagen und Fremdleistungen
- Wenn der Auftrag eine Produktionsbegleitung umfasst, ist Exploredesign berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Exploredesign entsprechende Vollmacht zu erteilen. Je nach Absprache geht die Rechnung dabei direkt an den Auftraggeber oder wird Exploredesign bezahlt und anschließend dem Kunden als Auslage in Rechnung gestellt .
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Exploredesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Der Versand von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Exploredesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Nach dem in der Praxis der Kunde oft selbst ein Werk (z.B. ein Logo) im Computer neu einbinden muss, Daher wird Exploredesign dem Kunden die nötigen Daten auf Anfrage ohne Aufpreis bereitstellen, sofern es vor Auftragserteilung nicht anders vereinbart wurde. Wenn Exploredesign dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese allerdings nur mit vorheriger Zustimmung von Exploredesign geändert werden (siehe Punkt 1.3.).
Korrektur, Produktionsbegleitung und Belegmuster
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Der Versand von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Exploredesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Nach dem in der Praxis der Kunde oft selbst ein Werk (z.B. ein Logo) im Computer neu einbinden muss, Daher wird Exploredesign dem Kunden die nötigen Daten auf Anfrage ohne Aufpreis bereitstellen, sofern es vor Auftragserteilung nicht anders vereinbart wurde. Wenn Exploredesign dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese allerdings nur mit vorheriger Zustimmung von Exploredesign geändert werden (siehe Punkt 1.3.).
Haftung und Freigabe
- Exploredesign haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die maximale Höhe des vereinbarten Auftragsvolumens.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Exploredesign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Für Funktionsstörungen der von Exploredesign erstellten Programmierarbeiten (z.B. Website) oder für Schäden, die durch den Einsatz der von Exploredesign erstellten Programmierarbeiten entstehen, erlischt jede Haftung, soweit diese auf Eingriffen des Kunden oder Dritter z.B. durch eine Änderung des Quellcodes der von Exploredesign erstellten Programmierarbeit beruhen.
- Exploredesign verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
- Sofern Exploredesign notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Exploredesign. Exploredesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist Exploredesign nicht für die inhaltliche Prüfung verantwortlich.
- Aufzählpunkt Der Kunde selbst prüft, ob alle seine Wünsche richtig umgesetzt wurden. Mit der Freigabe erteilt er auch zu aktuellen Fassung des Inhalts seine Zustimmung
- Aufzählpunkt Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Exploredesign.
- Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Exploredesign nicht.
- Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Exploredesign geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Designers.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen (siehe Punkt 1.3.). Exploredesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Exploredesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Exploredesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Exploredesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz von Exploredesign.
- Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.